Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Renovit GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) bezüglich Bau-, Renovierungs- und energetischer Sanierungsleistungen, insbesondere Einspritzdämmung, Fensteraustausch, Dacharbeiten und vergleichbarer Leistungen an Bestandsgebäuden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B), soweit nicht einzelne Regelungen ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB), bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 – Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder per E-Mail annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Anfragen über die Website, der Gebäude-Check und dessen Auswertung sind unverbindlich und führen nicht zu einem Vertragsschluss.

2.4 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Endpreise in EUR. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2 Bei Zahlung auf Rechnung: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmern). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.4 Teilzahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Eine übliche Abschlagszahlungsregelung kann sein: 30 % bei Auftragserteilung, 60 % nach Leistungsbeginn, 10 % nach Abnahme – soweit schriftlich vereinbart.

3.5 Der Auftraggeber kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 4 – Lieferzeiten und Durchführung

4.1 Angegebene Start- und Endtermine sind unverbindliche Planungswerte, soweit sie nicht schriftlich als feste Termine vereinbart wurden.

4.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. extreme Witterungsbedingungen, Lieferengpässe, Pandemie), durch Mitwirkungsverzug des Auftraggebers oder durch behördliche Auflagen berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 5 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt angemessene Arbeitsbedingungen bereit, insbesondere Strom, Wasser und gesicherten Zugang zur Baustelle.

5.2 Der Auftraggeber sorgt für die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen (z. B. baubehördliche Zustimmungen, Zustimmung der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft), sofern diese in seiner Verantwortung liegen.

5.3 Bei unzureichender Mitwirkung kann der Auftragnehmer die Leistung verzögern und die dadurch entstandenen Mehrkosten sowie Stillstandszeiten in Rechnung stellen.

5.4 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gegebenheiten des Objekts zu informieren (z. B. Denkmalschutzauflagen, Asbest, Schadstoffe, WEG-Beschlüsse), die für die Leistungserbringung relevant sein könnten. Mehrkosten durch verschwiegene oder unbekannte Umstände trägt der Auftraggeber.

§ 6 – Abnahme

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Arbeiten innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen. Auf Wunsch findet die Abnahme gemeinsam (förmlich) statt.

6.2 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden gesondert beseitigt.

6.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

6.4 Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über.

§ 7 – Gewährleistung und Mängel

7.1 Gewährleistungsfrist: 5 Jahre für Bauleistungen nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. nach VOB/B, sofern VOB vereinbart; 24 Monate für sonstige Leistungen. Die Frist beginnt mit der Abnahme.

7.2 Mängelanzeigen sind schriftlich (auch per E-Mail) einzureichen. Der Auftragnehmer prüft den Mangel innerhalb von 14 Tagen und beseitigt ihn innerhalb einer angemessenen Frist.

7.3 Herstellergarantien gelten unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung.

7.4 Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die auf Anweisungen des Auftraggebers, auf von ihm beigestelltem Material oder auf nicht vertragsgerechter Nutzung beruhen.

7.5 Bei Förderprojekten (z. B. KfW, BAFA): Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Dokumentationen und Nachweise für Förderstellen bereit. Eine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln wird nicht übernommen.

§ 8 – Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4 Für Schäden, die durch mangelhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen (z. B. verschwiegene Schadstoffe, falsche Maße), haftet der Auftraggeber.

§ 9 – Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte, noch nicht eingebaute Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Renovit GmbH.

9.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vorbehaltene Materialien zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig über sie zu verfügen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

§ 10 – Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

10.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zur Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.renovit-bau.de/datenschutz.

10.3 Zur Vertragsdurchführung kann der Auftragnehmer Subunternehmer einsetzen, denen die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

§ 11 – Geheimhaltung

11.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, nutzen diese ausschließlich für den vereinbarten Zweck und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

11.2 Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 12 – Streitbeilegung

12.1 Die Renovit GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Hinweispflicht gem. § 36 VSBG).

§ 13 – Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für Zahlungen Hamburg. Erfüllungsort für die Bauleistung ist der Ort des Bauvorhabens.

13.3 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

13.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.

§ 14 – Widerrufsrecht (nur für Verbraucher / B2C)

14.1 Verbrauchern kann bei Fern- und Außergeschäftsraumverträgen (§§ 312g, 355 BGB) sowie bei Verbraucherbauverträgen (§ 650l BGB) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher mit dem Vertrag in Textform übergeben wird.

14.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Renovit GmbH, Gotenstraße 14-16, 20097 Hamburg, info@renovit-bau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

14.3 Ausnahmen: Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Frist, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat.

14.4 Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung nicht oder nur teilweise zurückgewähren, hat er Wertersatz zu leisten.

Angaben gemäß § 5 DDG (Impressum)

Renovit GmbH
Gotenstraße 14-16
20097 Hamburg

Tel.: +49 40 3442123
Mobil: +49 151 61025119
E-Mail: info@renovit-bau.de

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 115433
Umsatzsteuer-ID: DE274299048
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Lennard Julius Beyer und Carsten Beyer (Geschäftsführer)

Stand: Juni 2026